Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DJ Heiko Tüngler sind ausnahmslos für alle Veranstaltungen gültig, für die ich gebucht werde.
1.) Die nachfolgenden AGB gelten für jede Veranstaltung, für die DJ Heiko gebucht worden ist. Die AGB sind Bestandteil des Engagementsvertrages. Etwaigen anderen Bedingungen wird ausdrücklich widersprochen.2.) Der Veranstalter gewährt DJ Heiko vor Beginn der Veranstaltung ausreichend Zeit zum Aufbau der Anlage
3.) Die Gage sowie evtl. andere aufgeführte Kosten sind nach Ende der Veranstaltung an DJ Heiko im Normalfall in bar gegen Rechnung auszuzahlen. Ausnahmen müssen mindestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn schriftlich fixiert und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
4.) Der Engagementsvertrag ist bis zum genannten Datum an DJ Heiko zurückzusenden. Ansonsten kann eine Wahrnehmung des Termins nicht garantiert werden.
5.) Der Veranstalter haftet im Rahmen der AGB für Schäden an der Technik von DJ Heiko, welche durch ihn oder durch Besucher seiner Veranstaltung entstehen. Sofern DJ Heiko feststellt, dass Gefahr für sich und seine Technik besteht, z.B. durch angetrunkene Gäste, andere störende Personen, witterungsbedingte Einflüsse o.ä. ist er berechtigt, die Dienstleistung zu unterbrechen oder einzustellen. Der Anspruch auf Vergütung geht dadurch nicht verloren.
6.) Der Veranstalter oder ein von ihm Beauftragter haben während einer öffentlichen Veranstaltung für Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Gegebenenfalls ist eine Liste mit weisungsberechtigten bzw. entscheidungsbefugten Personen zu überreichen. Bei Bedarf sind Ordnungskräfte einzusetzen. Personen- und Sachschäden von DJ Heiko und seiner Mobildisko, welche durch Rowdytum, Vandalismus, mutwillige Zerstörung, angetrunkene Personen oder unsachgemäße elektrische Stromversorgung verursacht werden, gehen voll zu Lasten des Veranstalters. Bei nicht reparierbaren Schäden ist als Schadenersatz vom Neuanschaffungswert auszugehen.
7.) Eine eventuelle Bühne ist rechtzeitig vor dem Eintreffen von DJ Heiko aufgebaut und gesichert.
8.) Für das Fahrzeug von DJ Heiko ist ein kostenloser Parkplatz für die Dauer der Veranstaltung vorzusehen. Sämtliche Gebühren von Parkhäusern, Parkuhren, etc. gehen voll zu Lasten des Veranstalters.
9.) Der Veranstalter ist verpflichtet, DJ Heiko darüber zu informieren, wenn der betreffende Raum nicht ebenerdig ist bzw. nur über enge Treppen und Gänge zu erreichen ist. In diesen Fällen sowie bei Veranstaltungen über 200 Personen mit Technikaufbau ist zur zügigen Abwicklung des Auf- und Abbaus eine zweite Person erforderlich. Unterbleibt diese Information ist DJ Heiko berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung zu verweigern. Der Vergütungsanspruch geht dadurch nicht verloren.
10.) Im Falle einer schuldhaften Vertragsverletzung wird eine Konventionalstrafe in Höhe des Honorars vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche (außer bezüglich der Punkte 5 und 6 der AGB) sind ausgeschlossen.
11.) DJ Heiko hat den allgemeinen behördlichen Hinweisen des Veranstalters folge zu leisten. Ansonsten ist er in der Gestaltung des Programms – auch Dritten gegenüber – frei.
12.) Die elektronische Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Bilder und Filme, welche DJ Heiko während seiner Tätigkeit als DJ darstellen, ist nur nach vorheriger Einverständniserklärung gestattet
13.) Der Veranstalter stellt DJ Heiko ein den Umständen entsprechendes Catering. Grundsätzlich dürfen DJ Heiko nur alkoholfreie Getränke bereitgestellt werden.
14.) Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.
15.) Bei Rücktritt oder Kündigung des Vertrages seitens des Veranstalters zahlt dieser ohne Nachweis des tatsächlich entstandenen Schadens:
- innerhalb 4 Wochen vor der Veranstaltung 30% der vereinbarten Gage (ohne Anfahrt)
- innerhalb 1 Woche vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage (ohne Anfahrt)
am Veranstaltungstag: 100% der vereinbarten Gage (ohne Anfahrt)
Von dieser Regelung kann in beiderseitigem Einvernehmen Abstand genommen werden, wenn die Veranstaltung mit DJ Heiko innerhalb von 6 Monaten vom ursprünglichen Veranstaltungstag aus nachgeholt wird. Bei Ausfall von DJ Heiko sorgt dieser für gleichwertigen Ersatz und trägt die nachgewiesenen Mehrkosten.
16.) Grundsätzlich wird die Technik von DJ Heiko nur durch diesen oder in seiner unmittelbaren Gegenwart bedient. Die Mitbenutzung seiner Technik (außer Mikrofone) durch andere Künstler (außer anwesenden Gästen) wird von vornherein ausgeschlossen.
17.) Sind einzelne Vertragsbedingungen unwirksam oder anfechtbar so wird die Gültigkeit des restlichen Vertrages hierdurch nicht berührt.
18.) Gerichtsstand ist jeweils der Wohnort des Beklagten.